Liebe Eltern

Die geltende Rechtslage der Aufsichtspflicht der Lehrer/innen an Schulen (Rechtsgrundlage: §§51 Abs. 3, 44a, 58 Abs. 4 SchUG) erlaubt es den Lehrer/innen grundsätzlich nicht, Schüler/innen vorzeitig aus dem Unterricht zu entlassen, auch wenn Eltern eine schriftliche Erlaubnis erteilen.

Neue Unterrichtszeiten ab dem Schuljahr 2018/19

Stundentafel